Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

Die Airtraining GmbH ist ein kleines Unternehmen, welches sich auf Webdesign, Softwareentwicklung und Dienstleistungen im Aviatik-Bereich spezialisiert hat.

2 Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vollumfänglich für den gesamten Geschäftsbereich der Airtraining GmbH. Änderungen sind nur gültig, wenn sie nachträglich, in einem schriftlichen, von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Dokument und unter Bezug auf diesen Vertrag erfolgen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann zu einem Vertragsbestandteil, wenn die Airtraining GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Airtraining GmbH kann ihre Leistungen gegenüber dem Kunden selbst oder durch Dritte erbringen.

3 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt in der Regel durch das Unterzeichnen beider Parteien, des dafür vorgesehenen Dokuments zustande. Erfolgt die Annahmeerklärung mündlich, elektronisch oder durch konkludentes Verhalten des Kunden, wird die Airtraining GmbH dem Kunden in der Regel eine Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail zustellen. Der Vertrag kann jederzeit aufgelöst werden, bereits geleistete Arbeiten müssen jedoch mit unseren Stundensätzen entgolten werden.

Ohne Widerspruch innerhalb von 5 Arbeitstagen gilt deren Inhalt als für beide Parteien verbindlich. Erfolgt ausnahmsweise keine Bestätigung, dann kommt der Vertrag zustande, wenn die Airtraining GmbH mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde nicht widerspricht. Der Vertrag kann jederzeit aufgelöst werden, bereits geleistete Arbeit muss jedoch mit den Stundensätzen von Airtraining GmbH entgolten werden.

4 Vertragsgegenstand

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden als Anhang einen integrierenden Bestandteil der zwischen der Airtraining GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Individualvereinbarung. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Abschluss, dem Inhalt und der Abwicklung der Individualvereinbarung. Die durch die Airtraining GmbH geschuldeten Leistungen werden in einer Individualvereinbarung detailliert geregelt.

5 Termine

Termine sind grundsätzlich erstreckbar. Sie sind nur verbindlich, wenn dies in der Individualvereinbarung ausdrücklich vereinbart und so gekennzeichnet wird. Falls eine Partei erkennt, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, teilt sie dies der anderen Partei möglichst frühzeitig schriftlich mit. Termine, welche ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden, können nur mit Zustimmung beider Parteien verschoben werden. Die Zustimmung darf nur in begründeten Fällen verweigert werden.

Terminverzögerungen, welche durch die verspätete Mitwirkung des Kunden verursacht werden, können die Projektdauer verlängern.

6 Nutzungsrechte

Die Airtraining GmbH hat die alleinigen Rechte an AirManager, das schliesst insbesondere die Applikation inklusive dem Programmcode mit ein. AirManager ist eine Dienstleistung, welche mit einer Lizenz genutzt werden kann.

Es werden keine Exklusiverechte an Kunden vergeben. Die Rechte am Code und an den Modulen bleiben in jedem Fall bei der Airtraining GmbH und werden nicht herausgegeben.

AirManager läuft auf einer Cloudplatform seitens der Airtraining GmbH und DimasterSoftware GmbH. Der Programmcode wird somit nicht auf Rechnern oder Servern des Leistungsnehmers installiert.

Die abgespeicherten Kundendaten gehören dem Leistungsnehmer. Diese können jederzeit vom Leistungsnehmer exportiert werden.

Sollte Open Source Software zur Erstellung einer Website verwendet worden sein, so unterliegt dieser General Public Licence (GPL), die der Kunde bei Änderungen seinerseits einhalten muss. Sämtliche Rechte und insbesondere die Urheberrechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Arbeitsergebnisse (wie z.B. Konzepte, Grafiken und Schulungsunterlagen etc.) bleiben bei der Airtraining GmbH, bzw. sie gehen an diese über, sofern sie nicht bei ihr entstanden sind. Davon ausgenommen sind Programmierdienstleistungen auf der Basis von Open Source Software.

7 Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse, welche ihm durch die Airtraining GmbH während des Projekts zugestellt werden, zu prüfen und allfällige Mängel jeweils unverzüglich mitzuteilen sowie die im Projekt-Terminplan vorgesehenen Erklärungen (Gut zum Design und Gut zur Online- Schaltung, Gut- zur Übergabe) rechtzeitig abzugeben.

Mit der Erklärung „Gut zur Online-Schaltung“ oder „Gut zur Übergabe“ gilt die Leistung der Airtraining GmbH als abgenommen. Der Kunde darf die Erklärungen „Gut zur Online- Schaltung“ oder „Gut zur Übergabe“ nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel verweigern. In diesem Fall müssen die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist behoben und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme bereitgestellt werden. Können die Mängel auch nach der Ansetzung einer zweiten Nachfrist nicht behoben werden, dann stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

Bestehen bei der Prüfung des Arbeitsergebnisses vor der Erklärung „Gut zur Online-Schaltung“ oder „Gut zur Übergabe“ nur noch geringfügige Mängel, dann gilt die Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als abgenommen.

8 Zahlungsbedingungen

Die Entschädigung für die Leistungen der Airtraining GmbH ergibt sich gemäss den Bestimmungen in der Individualvereinbarung. Wenn in der Individualvereinbarung kein Pauschalpreis vereinbart wird, werden die Leistungen der Airtraining GmbH nach Aufwand berechnet. Der Stundensatz beträgt CHF 200.00.- (exkl. MwSt). Hard- und Softwareprodukte sowie Dienstleistungen von Airtraining sind jeweils innert 10 Tagen netto zu bezahlen. Der Kunde kann während dieser Zeit schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt sie als genehmigt. Hat der Kunde während diesen 10 Tagen die Rechnung weder bezahlt noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, kann die Airtraining die Leistungen abschalten.

Bei einer verspäteten Zahlung ist die Airtraining GmbH berechtigt, nach vorgängiger Mahnung und dem erfolglosen Verstreichen einer Nachfrist, einen Verzugszins in der Höhe von 6% p.a. ab Fälligkeit (10 Tage nach Rechnungsstellung) zu berechnen.

9 Gewährleistung

Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden von der Airtraining GmbH durch fachlich kompetente Personen und gemäss den anerkannten Regeln ihrer Branche erbracht. Die Airtraining GmbH gewährleistet, dass ihre Arbeitsresultate die vertraglich vorgegebenen Bedingungen erfüllen.

10 Haftung

Die Airtraining GmbH haftet ausschliesslich für direkte Schäden, welche sie dem Kunden im Rahmen der Erfüllung der Individualvereinbarung absichtlich oder grob fahrlässig zufügt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. In keinem Fall haftet die Airtraining GmbH für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenem Gewinn.

Die Haftungssumme, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist summenmässig beschränkt auf die Projektsumme.

11 Vertragsdauer

Projektverträge werden in der Regel auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und enden betreffend einmaliger Leistungen mit der Erfüllung.

12 Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherung

Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, sämtliche unternehmerischen Geheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erhalten, absolut vertraulich zu behandeln. Die Airtraining GmbH sichert dem Kunden zu, ihre Mitarbeiter und zur Vertragserfüllung beigezogenen Personen diese Geheimhaltung zu überbinden.

Diese Bestimmung gilt auch nach der Beendigung des Vertrages und endet erst mit dem allgemeinen Bekanntwerden der betreffenden Informationen und Daten.

Die Airtraining GmbH verpflichtet sich, die anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen genau einzuhalten. Die Airtraining GmbH wird insbesondere die Daten des Kunden nicht für eigene Zwecke verwenden oder an unberechtigte Dritte weitergeben.

13 Freie Mitarbeitende

Freie Mitarbeitende verpflichten sich mit dem Unterzeichnen des Projektvertrages für die Erbringung der vereinbarten Leistung. Durch das Unterzeichnen des Individualvertrages garantiert jeder freie Mitarbeitende, dass er die Airtraining GmbH im Zusammenhang mit dem jeweiligen Kunden in den nächsten 3 Jahren nicht konkurenziert.

Des weiteren gelten dieselben Geheimhaltungs-, Datenschutz- und Datensicherungspflichten, wie unter Punkt 12 für die Kunden und die Airtraining GmbH definiert.

14 Schlussbestimmungen

Sollten Teile des Vertragswerkes nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest des Vertrages weiter. Die Vertragspartner werden dann das Vertragswerk so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird.

Dieser Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners auf Dritte übertragen werden.

Wird in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Schriftlichkeit verlangt, dann kann diese sowohl durch Briefpost als auch durch EMail erfüllt werden, sofern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der Individualvereinbarung nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt wird.

Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen der Airtraining GmbH ist ausgeschlossen.

Sollte die Airtraining GmbH ihre Rechte aus diesem Vertrag, aus welchen Gründen auch immer, nicht geltend machen, so stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar.

Die Airtraining GmbH behält sich Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vor. Diese werden dem Kunden schriftlich oder in anderer geeigneter Weise, z.B. auf der Website, bekannt gegeben, und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem Schweizerischen Recht.

Testinhalt

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